Kindliche Hörstörungen (nach den Prinzipien der Auditiv Verbalen Therapie)

Die auditiv-verbale Therapie ist eine spezielle Therapie zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen mit eingeschränktem Hörvermögen, die auf technische Hilfsmittel wie Hörgeräte oder ein Cochlea-Implantat angewiesen sind.
Das Ziel dieser Therapie ist, über das Hören eine natürliche altersgemäße Sprache und Kommunikation zu entwickeln und den Kindern damit eine Entwicklung in normalen Lern- und Lebensumständen zu ermöglichen, in denen sie unabhängige selbstbestimmte Mitglieder unserer Gesellschaft werden können. Voraussetzung dafür ist ein frühestmöglich versorgtes Restgehör, um die Phasen der Entwicklung und Reifung des Gehirns zu nutzen.

Therapeuten für auditiv-verbale Therapie begleiten den Prozess der technischen Anpassung von Hörgeräten und Cochlea-Implantaten in Kooperation mit den Pädakustikern, Audiologen und klinischen Ingenieuren. Sie orientieren sich in ihrer Zielsetzung an der natürlichen kindlichen Sprachentwicklung. Die größte Bedeutung in dem Prozess haben jedoch die Eltern des Kindes. Sie erlernen in den Sitzungen Techniken und Strategien, die sie im häuslichen Alltag einsetzen können, um ihnen das Hören- und Sprechen-Lernen zu erleichtern.

Prinzipien der AVT

Die folgenden Prinzipien, die im Januar 2006 durch die A.G.Bell Academy for Listening and Spoken Language® in Anlehnung an Doreen Pollack (1970) formuliert wurden, bilden die Grundlage des Auditiv-Verbalen Ansatzes für praktizierende AV-Therapeuten.

  1. Sich Einsetzen für die frühe Diagnose der Hörstörung Neugeborener, Kleinkinder und Kinder gefolgt von sofortiger audiologischer Versorgung und Auditiv-Verbaler Therapie.
  2. Empfehlung sofortiger Versorgung mit geeigneter Hör-Technologie auf dem neuesten Entwicklungsstand, um optimalen Nutzen aus der auditiven Stimulation zu ziehen.
  3. Elternbegleitung, -beratung und -anleitung mit dem Ziel, ihrem Kind zu helfen, Hören als die primäre Sinnesmodalität zur Sprachentwicklung zu nutzen ohne den Gebrauch der Gebärdensprache oder vorwiegendes Absehen vom Mund.
  4. Elternbegleitung, -beratung und -anleitung mit dem Ziel, die zentralen Förderer im Prozess der Hör- und Sprachentwicklung ihres Kindes zu werden durch regelmäßige aktive Teilnahme an individualisierten Sitzungen Auditiv-Verbaler Therapie.
  5. Gestaltung eines Umfeldes, welches das Hören für den Lautspracherwerb unterstützt durch und während täglicher/alltäglicher Aktivitäten des Kindes.
  6. Elternbegleitung, -beratung und -anleitung um dem Kind zu helfen, Hören und Sprechen in alle Bereiche seines Lebens zu integrieren.
  7. Begleitung, Anleitung und Unterstützung der Eltern, sich im Umgang mit dem Kind an natürlichen Entwicklungsmustern des Hörens, Sprechens, der Sprache, Kognition und Kommunikation zu orientieren.
  8. Begleitung, Beratung und Anleitung der Eltern, dem Kind zu helfen, seine Lautsprache durch Hören zu kontrollieren.
  9. Formale und informelle Status-, Verlaufs- und Zieldiagnostik zur Entwicklung individueller Auditiv-Verbaler Behandlungspläne, um die Effektivität der Behandlung für das Kind und seine Familie zu gewährleisten (zu kontrollieren, zu verbessern und zu evaluieren).
  10. Förderung des Besuchs allgemeiner Kindergärten und Schulen gemeinsam mit hörenden Kindern, unterstützt durch angemessene integrative Maßnahmen.

Die Bezeichnung “Eltern” umfasst alle engen Bezugspersonen des Kindes, wie Großeltern, Verwandte, Tagesmutter etc.